Datenschutzerklärung
Rechtliche Grundlagen
Die Kantonspolizei Bern richtet sich beim Bearbeiten der Personendaten von Bewerberinnen und Bewerbern insbesondere nach folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Kantonales Datenschutzgesetz (KDSG; BSG 152.04)
- Kantonale Datenschutzverordnung (KDSV; BSG 152.040.1)
- Personalgesetz (PG; BSG 153.01)
- Personalverordnung (PV; BSG 153.011.1)
- Gesetz über die Kantonspolizei (KPG; BSG 552.1)
Verwendung der persönlichen Daten
Die Kantonspolizei Bern erhebt die Daten, die sie zur Abklärung der Eignung für das konkrete Arbeitsverhältnis benötigt. Die Bewerbungsdaten werden vertraulich behandelt und nur von den zuständigen Personen eingesehen und bearbeitet.
Mit Einsenden Ihrer Bewerbung über das Online Jobportal erklären Sie sich mit folgenden Datenbearbeitungen durch die Kantonspolizei Bern ausdrücklich einverstanden:
- die im Rahmen des Bewerbungsprozesses von Ihnen zur Verfügung gestellten und durch die Kantonspolizei Bern erhobenen Daten (z.B. Informationen bezüglich der Einholung von Auskünften und Referenzen) werden im Rekrutierungstool gespeichert;
- die Bewerbungsdaten werden ausschliesslich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert, ausgewertet, bearbeitet oder intern weitergeleitet. Sie sind nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Personaldienstes und den für die Auswahl verantwortlichen Personen der Kantonspolizei Bern zugänglich. Die Daten werden in keinem Fall Behörden oder Unternehmen ausserhalb der Kantonsverwaltung Bern weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet;
- die Daten können für statistische Zwecke (z.B. Reporting) bearbeitet werden. Dabei wird jedoch sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Auskunftsrecht
Sie können über den Stand Ihrer Bewerbung jederzeit per Telefon oder E-Mail Auskunft verlangen. Bei einer Bewerbung mit einem Login haben Sie zudem die Möglichkeit, jederzeit auf Ihre Daten zuzugreifen, diese zu ändern oder Ihre Daten selbständig zu löschen.
Mit einem Auskunftsbegehren (Auskunftsrecht nach Art. 21 KDSG) können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Bewerbungsdaten über Sie bearbeitet werden. Dabei müssen Sie sich vorgängig über Ihre Identität ausweisen (Kopie eines amtlichen Ausweises). Die Auskunft wird in allgemeinverständlicher Form und auf Verlangen schriftlich erteilt.
Sie können Einsicht in Ihre Daten nehmen, wenn nicht wichtige und überwiegende öffentliche Interessen oder besonders schützenswerte Interessen Dritter entgegenstehen. Die Möglichkeit zur Einsicht erfolgt in der Regel am Aufbewahrungsort.
Entsprechende Anfragen sind an den Personaldienst der Kantonspolizei Bern zu stellen:
Kantonspolizei Bern
Human Resources
Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 638 77 70
personaldienst@police.be.ch
Speicherung und Löschung der Daten
Resultiert aus der elektronischen Bewerbung ein Arbeitsverhältnis mit der Kantonspolizei Bern, werden die gesamten Bewerbungsdaten oder Teile davon in das persönliche Personaldossier überführt.
Nicht mehr benötigte Daten von Bewerbungen auf zivile Stellen werden spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens an die Bewerbenden zurückgesandt oder gelöscht.
Rekrutierungsdaten von Bewerbenden zur Ausbildung als Polizist/in, als Botschaftsschützer/in oder als Mitarbeiter/in Verkehrsdienst werden nach Ablauf von 5 Jahren gelöscht, da gewisse Ergebnisse des Auswahlverfahrens für uns eine Gültigkeit von 5 Jahren haben. Über die Löschung erfolgt keine separate Mitteilung.
Informationssicherheit
Die Kantonspolizei Bern trifft alle angemessenen organisatorischen und technischen Massnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, Ihren Computer entsprechend zu schützen, für das Online Jobportal ein sicheres Passwort zu wählen und dieses vertraulich zu behandeln.